Wie an jedem Reiseziel müssen bei der Ein- und Ausreise einige Pflichten und Vorschriften eingehalten werden. Brasilien ist ein Land, das darauf bedacht ist, seine natürlichen und kulturellen Reichtümer zu bewahren. Aus diesem Grunde existieren gewisse Einschränkungen bzw. Verbote.
Deutsche, österreichische und schweizerische Staatsangehörige sind von der Visumspflicht befreit, sofern der Aufenthalt in Brasilien drei Monate nicht überschreitet. Sie müssen jedoch im Besitz eines Passes sein, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Ein Visum muss nur von Staatsbürgern beantragt werden, deren Staaten von Brasilianern ebenfalls ein Visum verlangen. Vergessen Sie nicht, wichtige Dokumente einzuscannen und zu fotokopieren , damit Sie über eine im Internet abrufbare Version sowie über Kopien in Papierform verfügen, die Sie immer dabei haben können. So können Sie die Originale an einem sicheren Ort verwahren.
Auf jeden Fall sollten Sie sich auch darüber erkundigen, ob Ihre Krankenkasse einspringt, falls Ihnen im Ausland etwas zustoßen sollte. Die medizinische Versorgung in Brasilien ist sehr teuer. Da werden Sie es sicherlich vorziehen, nicht aus eigener Tasche eine exorbitante Summe für Ihre Behandlung aufbringen zu müssen.
Wie in vielen anderen Ländern – und Brasilien bildet hier keine Ausnahme – ist es ausdrücklich verboten, frisches Obst oder Gemüse einzuführen, doch auch Pflanzen bzw. pflanzliche Produkte oder aber Milchprodukte. Die Koffer werden zwar nicht systematisch geöffnet und untersucht, so dass Sie im Prinzip einen vakuumverpackten Käse durchschmuggeln können, aber das ist natürlich ein Risiko ...
Um das empfindliche Gleichgewicht des einheimischen Ökosystems nicht zu gefährden, ist es überdies verboten, Tierarten, insbesondere Vögel, einzuführen.
Darüber hinaus gibt es auch Einschränkungen in Bezug auf die Einfuhr von Zigaretten und Alkohol. So dürfen etwa Mengen von 400 Zigaretten oder 250 Zigarren und 2 Litern Alkohol nicht überschritten werden. Darüber hinaus darf, sofern Sie Bargeld mit sich führen, die Summe von 10.000 Reais nicht überschritten werden. Bei Überschreitung dieses Betrages muss eine Zollerklärung ausgefüllt werden.
Wenn man erst einmal in Brasilien ist, muss man auch wieder herauskommen ... dafür müssen einige Regeln eingehalten werden. Aus Sorge um die Erhaltung der brasilianischen Artenvielfalt ist es verboten, aus dem Land Samenkörner mitzubringen, oder schlimmer noch, Erzeugnisse mitzunehmen, die auf der Grundlage bedrohter Arten hergestellt wurden. Und denken Sie gar nicht erst daran, wilde Tiere wie Leguane, Papageien, Affen oder Ähnliches ausführen zu wollen ... Es erwarten Sie eine Geldbuße in Höhe von 1.700 Euro sowie ein Jahr Gefängnis! Schönen Aufenthalt in Brasilien!